Bei dem Abschluss einer neuen Berufshaftpflichtversicherung sollte entsprechend geprüft werden, ob eine bestehende Privathaftpflichtversicherung gekündigt werden kann.“ der Versicherungsvertrag zwischen Architekten und versichernder Gesellschaft muss zum Leistungszeitpunkt gültig sein und fortbestehen, er darf also nicht gekündigt worden sein Mit der Terminbestätigung erhalten Sie... https://berufsunf-higkeitsversich53107.tusblogos.com/22311870/the-definitive-guide-to-verischerungen-für-architekten-und-ingenieure